Geschafft!Nach jahrelangem Kampf mit dem Finanzamt hat der vorsitzende Richter am Hessischen Finanzgericht in Kassel auf Grund unserer schriftlichen Eingaben ohne mündliche Hauptverhandlung entschieden, dass die EBS-D rückwirkend ab 2003 die Gemeinnützigkeit erhält. Die gute Zusammenarbeit des Vorstandes und eine eigens einberufene Sondersitzung des Vorstandes haben Wirkung gezeigt. Einen nicht unerheblichen Anteil an der Tatsache, dass der Richter auf die Hauptverhandlung verzichtet hat, gebührt unserer Redaktionschefin Ilse Rauch, die den Löwenanteil des ausschlaggebenden Schriftverkehrs im Alleingang ausgearbeitet hat. |
